Urteile beenden einen Rechtsstreit. Einen Konflikt beseitigen gerichtliche Urteile in der Regel aber nicht. Es gibt bei einem Urteil Gewinner und Verlierer. Es liegt auf der Hand, dass die unterlegene Partei mit dem Urteil nicht glücklich sein wird. Unter Umständen ist aber auch die obsiegende Partei trotz des für sie erfolgreichen Gerichtsverfahrens nicht zufrieden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein „nicht justiziables Interesse“ bei der Partei vorliegt, oder die Parteien zukünftig weiter miteinander zu tun haben (müssen) und die Beziehung durch das Urteil belastet wird. Die Mediation als Verfahren der einvernehmlichen Streitbeilegung kann hier zu deutlich besseren Ergebnissen führen.
Entscheidung durch Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren sind darauf angelegt, dass eine dritte Partei, das Gericht, eine Entscheidung über die Angelegenheit der Beteiligten trifft. Das Verfahren ist
- nicht freiwillig,
- öffentlich
- und prozessual festgelegt.
Für die Entscheidungsfindung werden nur die nach dem Gesetz relevanten Tatsachen einbezogen. Sind Anwälte am Verfahren beteiligt, unterstützen diese die Parteien dabei, die Fakten in das passende Licht zu rücken, um eine Entscheidung „im Interesse“ der vertretenen Parteien zu bewirken. Dies kann eine Zuspitzung und eine Verhärtung der Fronten zur Folge haben. Das Gericht urteilt dann nach dem „Beibringungsgrundsatz“ nur über die – von Rechtsanwälten im Hinblick auf ihre rechtliche Relevanz gefilterten – vorgetragenen „entscheidungserhebliche Fakten“ der Vergangenheit. Das zukünftige Verhältnis der Beteiligten ist für die Entscheidung weitgehend irrelevant.
Mediation als alternative Methode der einvernehmlichen Streitbeilegung
Die Mediation ist eine bewährte Form der alternativen Konfliktbewältigung. Das Verfahren ist
- freiwillig,
- vertraulich und
- im Hinblick auf den Inhalt und Umfang von den Beteiligten selbst bestimmt.
Die Parteien sind also völlig frei darin, welche Inhalte in der Mediation behandelt werden und auf welcher (Wert-) Grundlage sie eine Lösung ihres Konfliktes suchen wollen. Die Beteiligten müssen sich dabei nicht auf die reinen Fakten beschränken, sondern können auch tieferliegende Interessen, Bedürfnisse und Emotionen einbeziehen.
Der Mediator leitet die Parteien durch den Prozess und unterstützt die Beteiligten dabei, Verständnis füreinander zu entwickeln und auf dieser Basis Lösungen zu suchen. In der Mediation wird davon ausgegangen, dass die Beteiligten ihre Situation am besten kennen und daher auch die Experten einer für sie passendsten Lösung des Konfliktes sind. Der Mediator entscheidet einen Konflikt daher nicht und bringt keine eigenen Lösungsvorschläge ein. Er hilft den Parteien aber soweit notwendig durch verschiedene Methoden, eigene Lösungen zu entwickeln.
Haben die Parteien eine für sie passende Lösung gefunden, unterstützt der Mediator die Parteien bei der Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung.
Der Ablauf des Mediationsverfahrens kann wie folgt zusammengefasst werden:
| Einleitung | Der Mediator erläutert das Verfahren und stellt Einvernehmen über den Ablauf und die Ziele mit den Beteiligten her. |
| Sammlung der Themen | Der Mediator befragt die Beteiligten nacheinander zu den für sie relevanten Themen. |
| Besprechung der Themen | Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, alle relevanten Tatsachen, Hintergründe und Emotionen miteinander zu besprechen und gegenseitiges Verständnis herzustellen. |
| Lösungsfindung | Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, für sie passende Lösungen zu finden. |
| Vereinbarung | Haben die Parteien eine Lösung gefunden, wird diese auf Wunsch der Parteien gemeinsam mit dem Mediator schriftlich abgefasst und unterschrieben. |
Rechtliche Bedeutung einer Vereinbarung in der Mediation
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2007 festgestellt, dass auch in einem Rechtsstaat eine einvernehmliche Lösung zwischen Konfliktparteien vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung ist und zu einer besseren Bewältigung eines Konfliktes führt (1 BVR 1351/01).
Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und nicht nur die Grundzüge der Mediation mit der Verabschiedung des Mediationsgesetzes 2012 gesetzlich geregelt, sondern auch vorgesehen, dass Gerichte in schwierigen Situationen anregen sollen, während eines laufenden Gerichtsverfahrens eine Mediation durchzuführen, z.B. bei Scheidungsverfahren.
Siehe dazu auch: Mediation in NRW und Erläuterungen des Bundesjustizministerium
Das in der Mediation gefundene Ergebnis ist grundsätzlich zwischen den Parteien verbindlich. Bei bestimmten Konflikten, bei denen zwingend eine Gericht beteiligt sein muss, z.B. Ehescheidungen, kann es als Grundlage für ein beschleunigtes gerichtliche Urteil herangezogen werden.
Verfahrensdauer und Kosten
Zivilgerichtliche Verfahren sind häufig langwierig und können selbst bei einfachen Sachverhalten schon in der ersten Instanz mehr als Jahr in Anspruch nehmen. (Siehe hierzu die Studie des IFO Instituts). Ist eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden, ist in den meisten Verfahren die Berufung zulässig, was eine weitere langjährige Verlängerung des Verfahrens zur Folge haben wird.
Die Kosten eines streitigen Gerichtsverfahrens richten sich nach dem Streitwert und können nicht allgemein beziffert werden. So fallen in einem streitigen Scheidungsverfahren mindestens € 2.500-3.500 an Prozesskosten an, ohne weiteres können die Kosten bei höheren Vermögen aber auch € 20.000 – € 50.000 betragen. (Zur Kostenberechnung in Scheidungsverfahren siehe z.B. Finanztip Scheidung).
Die Dauer und die Kosten einer Mediation hängen davon ab, wie umfangreich die zu behandelnden Themen sind und wie konstruktiv die Beteiligten an einer Lösung arbeiten. Eine Mediation über ein einzelnes Thema, z.B. bei einem Nachbarschaftsstreit, kann aber häufig in einer einzelnen Mediationssitzung abgeschlossen werden. Anwalts- oder Gerichtskosten entfallen dann komplett und das Mediationshonorar kann unter € 500 liegen.
Aber auch bei komplexeren Themen wie einer Scheidungsmediation kann eine Vereinbarung in 4-5 Sitzungen erreicht werden, wenn die Parteien sich schnell über die Grundzüge einer Vereinbarung einig werden und komplexe Regelungen, z.B. zu Rentenanwartschaft, nicht zu treffen sind. Gerade im Scheidungsverfahren kann dies am Ende günstiger sein, da bei einvernehmlichen Scheidungen nur eine Partei anwaltlich vertreten sein muss und die Gerichtsgebühren reduziert werden können.
Vorteile des Mediationsverfahrens und Zusammenfassung
Mediation bietet eine effektive und konstruktive Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren. Im Mittelpunkt steht nicht das „Gewinnen oder Verlieren“, sondern das Finden einer Lösung, mit der alle Beteiligten leben können.
Ein zentraler Vorteil der Mediation ist, dass die Parteien selbst über Inhalt und Ergebnis entscheiden. Die Lösung wird nicht von einem Gericht vorgegeben, sondern gemeinsam erarbeitet. Das führt in der Praxis zu tragfähigeren Vereinbarungen und einer deutlich höheren Zufriedenheit mit dem Ergebnis.
Mediation ist zudem vertraulich. Anders als vor Gericht können auch sensible Themen, persönliche Interessen und emotionale Aspekte offen angesprochen werden. Gerade diese Punkte sind häufig entscheidend für eine nachhaltige Konfliktlösung, bleiben im gerichtlichen Verfahren jedoch unberücksichtigt.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Zeit- und Kostenersparnis. Während Gerichtsverfahren oft Monate oder Jahre dauern und erhebliche Kosten verursachen, kann eine Mediation häufig in wenigen Sitzungen abgeschlossen werden. Anwalts- und Gerichtskosten entfallen oder reduzieren sich deutlich.
Nicht zuletzt hilft Mediation dabei, Beziehungen zu erhalten oder zu entlasten. Dies ist besonders wichtig, wenn die Beteiligten auch künftig miteinander zu tun haben – etwa in Familien mit Kindern, Nachbarschaften oder geschäftlichen Beziehungen.
Mediation ermöglicht damit eine schnelle, faire und zukunftsorientierte Konfliktlösung und stellt für viele Streitigkeiten eine sinnvolle und nachhaltige Alternative zum Gerichtsverfahren dar.