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Antworten.

Was unterscheidet unsere Arbeit von klassischer Rechtsberatung oder Therapie?

Wir verbinden rechtliche und beraterische Kompetenz. Unser Prozess ist ergebnisoffen und vertraulich: Er kann in eine Verständigung, eine Stabilisierung der Beziehung oder eine einvernehmliche Trennung führen. Was entsteht, entwickeln Sie gemeinsam – wir begleiten.

Wir bieten bewusst die Mediation als gemischtes Team an – eine Mediatorin und ein Mediator. Diese Balance erleichtert Identifikation, schafft Vertrauen und bietet unterschiedliche Perspektiven. Erstgespräche führen wir immer zusammen durch. Danach entscheiden Sie, ob Sie weiterhin mit uns zu zweit oder lieber nur mit einer Person weiterarbeiten möchten.

Zu Beginn steht ein Orientierungsgespräch, in dem wir Anliegen, Ziele und Rahmenbedingungen klären. Anschließend führen wir strukturierte Gespräche, die von uns moderiert werden und die Sichtweisen sowie die zugrundeliegenden Interessen herausarbeiten und Verständigung (wieder) ermöglichen. Am Ende steht – wenn Sie dies wünschen – eine von Ihnen entwickelte gemeinsame Vereinbarung – rechtlich tragfähig und emotional ausgewogen. Siehe dazu auch die detailliertere Erklärung „Mediation statt Streit: Was ist Mediation und wofür ist sie hilfreich“ 

Die Kosten richten sich nach Umfang und Zielsetzung. Durch die Verbindung von Mediation und anwaltlicher Begleitung können Doppelstrukturen vermieden und so häufig Kosten gespart werden. Das Erstgespräch führen wir zu einem festen Satz von € 150 durch. Im weiteren Prozess arbeiten wir mit festen Stundensätzen oder einem transparenten Festpreis für ein bestimmtes Vorgehen, je nach Ihrer persönlichen Situation.

Auch wenn eine Trennung unausweichlich ist, bleiben Sie bei uns in einem vertrauten Setting. Wir begleiten Sie weiter – bis hin zur einvernehmlichen Scheidung. Wenn wir die Mediation gemeinsam durchgeführt haben, ziehen wir aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben ggfs. einen unserer Partneranwälte für das gerichtliche Verfahren hinzu, um basierend auf der erarbeiteten Vereinbarung den Scheidungsantrag zu stellen. Hier unterstützen wir Sie bei der Koordination und Umsetzung. Das gleiche gilt, wenn aufgrund bestimmter Regelungen in der von Ihnen gewünschten Vereinbarung eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Wir sind davon überzeugt, dass tragfähige Lösungen nicht von außen gefunden und implementiert werden können und dass durch eine gerichtliche Auseinandersetzung oft neue Verletzungen geschaffen werden, da diese Gewinner und Verlierer hinterlässt. Wir beraten Sie daher gerne außergerichtlich und in einvernehmlichen Scheidungsverfahren, wir führen aber keine streitigen Gerichtsverfahren für Sie durch. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein sollte, unterstützen wir Sie bei der weiteren Betreuung durch eine in streitigen Gerichtsverfahren tätigen Partnerkanzlei aus unserem Netzwerk.

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