Sicherheit und Fairness für Ihren Neuanfang. Wenn eine Ehe endet, müssen viele Fragen geklärt werden – Fragen, die oft mit tiefen Gefühlen verbunden sind. Wo werden die Kinder leben? Wer bleibt im gemeinsamen Haus? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Eine Scheidungsfolgenvereinbarung gibt Ihnen die Möglichkeit, all diese Fragen selbstbestimmt zu beantworten.
Rechtlich betrachtet ist die Scheidungsfolgenvereinbarung ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ehegatten, dessen Zulässigkeit sich aus der Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) und den familienrechtlichen Vorschriften des BGB ergibt – allerdings mit bestimmten Formvorschriften und Grenzen, die das Gesetz vorgibt.
Was in Ihrer Vereinbarung geregelt werden kann
Nachehelicher Unterhalt und Trennungsunterhalt (§§ 1569 ff. BGB)
Wie wird der Lebensunterhalt nach der Trennung gesichert? Wer unterstützt wen, in welcher Höhe und wie lange? Hier können Sie – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – individuelle Lösungen finden, die Ihrer beider Lebenssituation gerecht werden.
Sorgerecht und Umgangsrecht (§§ 1626 ff., 1684 ff. BGB)
Für viele Eltern ist dies der emotionalste Punkt. Wo leben die Kinder? Wie gestalten Sie den Umgang? In der Mediation können Sie gemeinsam ein Modell entwickeln, das den Bedürfnissen Ihrer Kinder gerecht wird – und das beide Elternteile mittragen können – immer unter der Voraussetzung, dass die getroffenen Regelungen dem Kindeswohl entsprechen.
Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff. BGB)
Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird aufgeteilt. Oft ist dies ein angstbesetztes Thema – die Sorge, das Zuhause oder die finanzielle Sicherheit zu verlieren. In der Mediation können Sie Lösungen erarbeiten, die für beide Seiten tragfähig sind.
Versorgungsausgleich (VersAusglG)
Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden ausgeglichen. Eine faire Regelung gibt beiden Partnern Sicherheit für das Alter.
Hausrat und gemeinsame Immobilien
Wer bleibt im Haus? Wird verkauft, vermietet oder übertragen? Gerade das gemeinsame Zuhause ist oft mit vielen Erinnerungen und Gefühlen verbunden. Wir begleiten Sie dabei, auch hier eine Lösung zu finden, die sich für beide Parteien stimmig anfühlt.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung eröffnet Ihnen Möglichkeiten, die über das hinausgehen, was ein Gericht anordnen könnte. Sie berücksichtigt nicht nur Rechtsnormen, sondern auch das, was Ihnen wirklich wichtig ist: Sicherheit, Fairness und ein guter Neuanfang für alle Beteiligten.
Formvorschriften – worauf Sie achten sollten
Notarielle Beurkundung
Bei bestimmten Regelungsgegenständen gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Immobilienübertragung, § 311b Abs. 1 BGB, Verzicht auf Versorgungsausgleich, § 7 Abs 1 VersAusglG) und grundsätzlich für alle Vereinbarungen empfehlenswert.
Gerichtliche Protokollierung
Die Vereinbarung kann als Grundlage dafür dienen, dass das Familiengericht die Scheidung zügig und auf Basis Ihrer Einigung entscheidet.
Einreichung beim Familiengericht
Da bei einer Scheidung ohnehin ein Gericht beteiligt sein muss, kann die Vereinbarung dort eingereicht und zum Teil des Scheidungsbeschlusses werden.
Grenzen der Vertragsfreiheit – Ihr Schutz vor Benachteiligung
Grundsätzlich genießen Sie bei der Gestaltung Ihrer Vereinbarung weitreichende Vertragsfreiheit. Gleichzeitig schützt das Gesetz Sie: Der Bundesgerichtshof hat eine zweistufige Inhaltskontrolle entwickelt (grundlegend: BGH, XII ZR 265/02), die sicherstellt, dass keine Seite unangemessen benachteiligt wird.
Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB)
Eine Vereinbarung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses sittenwidrig ist – etwa weil Inhalt und Zustandekommen in ihrer Gesamtschau eine Seite einseitig und unzumutbar benachteiligen . Dies kann im Nachgang der Mediation rechtlich geprüft werden.
Ausübungskontrolle (§ 242 BGB)
Auch wenn die Vereinbarung zunächst gültig war, kann die Berufung darauf später unzumutbar sein, wenn sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben.Genau hier zeigt sich ein weiterer Vorteil der Mediation: Eine Vereinbarung, die auf Augenhöhe und im gegenseitigen Einvernehmen erarbeitet wird, hat deutlich bessere Chancen, dauerhaft Bestand zu haben. Denn sie entsteht nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, sondern in einem strukturierten Gesprächsprozess, der gegenseitiges Verständnis fördern soll.

